Sponsoring

Sponsoring

Der Verein NMPL Events ist ein politisch und konfessionell neutraler gemeinnütziger Verein mit Sitz in der Schweiz.

Der Verein sucht aktiv Sponsoren welche den Verein finanziell unterstützen im Erreichen seiner gesetzen Ziele.

Die Ziele sind Förderung des Tauchsportes und der Seemannschaft sowie den Erhalt des traditionellen Motorseglers......

Die Sponsoren gewähren dem Verein NMPL Events  ein zweckgebundenes unverzinsliches und nicht rückzahlbares Darlehen und erhalten dafür die in der Tabelle unten definierten Gegeleistungen.


Stufe Preis Gegenleistung
Bronce .... 1 Freie Törnwoche pro Jahr
Silber ..... 1 Freie Törnwoche pro Jahr, inkl. Vollpension
Gold ..... 1 Freie Törnwoche, Vollpension, Non Limit Tauchen, Termin auf Anfrage
Platin ..... 1 Freie Törnwoche, Vollpension, Non Limit Tauchen, feste Törnwoche

Bedingungen (Entwurf)

  1. Der Sponsor kann eine natürliche oder juristische Person sein.
  2. Das Darlehen ist unverzinslich und nicht rückzahlbar.
  3. Das Darlehen wird verwendet für den Betrieb und Unterhalt des Motorseglers....... sowie zur Deckung der laufenden Kosten für den Törnbetrieb.
  4. Die Gegenleistung gilt solange das Schiff fährt. Der Betrieb ist für mindestens 5 Jahre garantiert. Sollte der Betrieb des Schiffes vor Ablauf der 5 Jahre eingestellt werden, wird das Darlehen anteilsmässig zurück gezahlt im Rahmen der vorhandenen Mittel des Vereins NMPL Events. Eine Haftung der Vereinsmitglieder ist ausdrücklich ausgeschlossen gemäss den Statuten.
  5. Die Törnwoche ist persönlich und nicht übertragbar oder vererbbar.
  6. Die Törnwoche kann jedoch mit Bewilligung der Geschäftsführung an Drittpersonen abgetreten werden auch gegen Entgeld. Der Preis dafür darf nicht höher sein als der entsprechende Gegenwert der aktuellen Saison.
  7. Die Sponsoren müssen die gewünschte Törnwoche mindestens 3 Monate im Voraus anmelden. Über die Zuteilung entscheidet die Geschäftsführung. Platin Sponsoren haben jährlich in der selben Woche ihren Törn. Eine Verschiebung ist nur nach Rücksprache mit der Geschäftsführung möglich.
  8. Für das Darlehen wird ein Darlehensvertrag ausgestellt.
  9. Falls der Sponsor seine jährliche Gegenleistung nicht wahr nimmt entsteht dadurch keine Entschädigungspflicht durch den Verein
  10. Falls der Sponsor seine Gegenleistung dauerhaft nicht mehr wahr nehmen kann entsteht dadurch keine Entschädigungspflicht durch den Verein. Das Darlehen geht in den Besitz des Vereins über.
  11. Falls der Verein durch höhere Gewalt die Gegenleistung nicht erbringen kann entsteht dadurch keine Entschädigungspflicht durch den Verein
Share by: